Urteil im Pariser Prozess
In der französischen Hauptstadt Paris hat das Gericht sechs Menschenschmuggler im Zusammenhang mit der Tragödie im Ärmelkanal verurteilt. Nach einem vierwöchigen Prozess verhängte es Haftstrafen zwischen 6 und 10 Jahren. Sieben weitere Angeklagte wurden wegen weniger schwerer Delikte zu bis zu vier Jahren Haft verurteilt, ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Laut den Gerichtsunterlagen setzte das Boot am Morgen des 24. November 2021 von der französischen Küste aus einen Notruf an die französischen und britischen Küstenwachen ab, sank jedoch kurz darauf. Bei dem Unglück kamen 31 Migranten ums Leben, darunter ein siebenjähriges Kind. Die meisten Opfer waren irakische Kurden, unter den Toten befanden sich aber auch Afghanen, Ägypter und iranische Kurden; nur zwei Männer überlebten.
Was stellte das Gericht fest?
Im Prozess standen vor allem Erkenntnisse im Vordergrund, wonach das Boot für die Seereise nicht geeignet war. In der Anklage hieß es, das Fahrzeug sei von minderer Qualität, nicht zertifiziert, nicht seetüchtig und überladen gewesen; außerdem hätten die Passagiere keine geeigneten Rettungswesten erhalten.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass zwei getrennte Netzwerke bei der Organisation der Überfahrt zusammenarbeiteten. Eines habe sich aus irakischen Kurden, das andere aus Afghanen zusammengesetzt; beide hätten gemeinsam den Transport der Migranten zum Treffpunkt und die Organisation der Überfahrt über den Ärmelkanal übernommen.
- Das Boot wurde als nicht sicher für die Seefahrt eingestuft.
- Das Fehlen geeigneter Rettungswesten war ein wesentlicher Punkt in dem Verfahren.
Aussagen von Familien und Überlebenden
Zu Beginn des Verfahrens verfolgten auch einige Familienangehörige aus der Region Kurdistan im Irak die Verhandlungen. Sie erklärten, dass ihre Angehörigen über die Türkei, Italien und anschließend Frankreich gereist seien und dass sie in dieser Zeit eine Anzahlung auf ein Bankkonto in der Autonomen Region Kurdistan im Irak überwiesen hätten.
Die Aussage von Issa Omar, einem der beiden Überlebenden, wurde dem Gericht von seinem Anwalt verlesen. Omar sei nach dem Unglück wegen des erlittenen Traumas nicht in der Lage gewesen, selbst vor Gericht auszusagen; er habe sich über Wasser gehalten, indem er sich an einer Rettungsweste und an treibenden Körpern festhielt.
Ermittlungen und weitere Entwicklungen
Die Polizei identifizierte die Mitglieder der beiden Netzwerke über ausgewertete Telefonüberwachungsdaten. Der als Anführer des irakisch-kurdischen Netzwerks bezeichnete Bashdar war in dem Verfahren nicht angeklagt; er befinde sich in Irak in Haft. Sein enger Vertrauter Harem Ahmed Abawaker erhielt eine Haftstrafe von 8 Jahren.
Die Höchststrafe von 10 Jahren verhängte das Gericht gegen Obaidullah Maroofkhel, dem die Leitung des afghanischen Netzwerks zugeschrieben wurde. Maroofkhel wurde ebenso wie ein weiterer Angeklagter in Abwesenheit verurteilt. Da die meisten Angeklagten auf freiem Fuß waren, erließ das Gericht nach dem Urteil sechs Haftbefehle.
Unabhängig davon läuft weiterhin ein separates Ermittlungsverfahren gegen sieben Angehörige der französischen Streitkräfte, denen vorgeworfen wird, in der Unglücksnacht nicht auf die Hilferufe reagiert zu haben. Über eine mögliche Anklage gegen die im regionalen Seenotrettungszentrum oder auf einem Kriegsschiff eingesetzten Personen soll in den kommenden Monaten entschieden werden.
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