Verbot für den Handel von Bundeskandidaten vorgeschlagen
In den USA stehen Prognosemarkt-Kontrakte gut einen Monat vor den Zwischenwahlen erneut im Zentrum einer politischen und finanziellen Debatte. Der demokratische Abgeordnete Don Davis aus North Carolina hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der es Kandidaten für Bundesämter verbieten soll, mit Ereigniskontrakten zu handeln, die an ihre eigene Wahl gekoppelt sind. Hintergrund der Initiative ist das Risiko von Insiderhandel und Interessenkonflikten, da Kandidaten über einen Informationsvorsprung in ihrem eigenen Rennen verfügen könnten.
Der unter dem Namen „No Betting on Your Own Race Act“ eingebrachte Vorschlag sieht bei Verstößen ein Bußgeld von 10.000 Dollar oder das Dreifache des erzielten Nettogewinns vor; maßgeblich ist der jeweils höhere Betrag. Nach Angaben aus Davis’ Büro soll damit eine bereits von einigen Plattformen per Eigenregel durchgesetzte Beschränkung in eine klare bundesrechtliche Regelung überführt werden. Der Entwurf wurde in einer Pro-forma-Sitzung des Repräsentantenhauses eingebracht.
Nach der Strafe gegen Kalshi rücken Kandidaten-Geschäfte in den Fokus
Den Ausschlag für den Zeitpunkt gab auch ein Verfahren mit Davis’ republikanischer Rivalin im 1. Kongresswahlbezirk von North Carolina, Laurie Buckhout. Nach Angaben der Quelle einigte sie sich im August mit Kalshi, nachdem festgestellt worden war, dass sie auf Kontrakte zu ihrer eigenen Wahl gehandelt hatte. Dafür zahlte sie eine Strafe von rund 2.600 Dollar und wurde für drei Jahre von der Plattform ausgeschlossen.
Die Entwicklung hat die Debatte darüber neu entfacht, ob die Regeln der Plattformen im Bereich politischer Prognosemärkte ausreichen. Während diese Märkte Preise auf der Grundlage von Kontrakten etwa zu Wahlausgängen bilden, gilt die Beteiligung von Kandidaten an ihren eigenen Rennen als sensibler Bereich für das Vertrauen in den Markt.
- Der Entwurf zielt nur auf Kontrakte zum eigenen Wahlkampf eines Kandidaten ab.
- Die Mindeststrafe liegt bei 10.000 Dollar; alternativ kann das Dreifache des Nettogewinns verhängt werden.
- Bestehende Beschränkungen der Plattformen sollen per Gesetz abgesichert werden.
Wegen des Wahlkalenders dürfte der kurzfristige Effekt gering bleiben
Dass Repräsentantenhaus und Senat erst nach den Zwischenwahlen wieder zusammentreten, macht es unwahrscheinlich, dass die Regelung noch in diesem Wahlzyklus in Kraft tritt. Kurzfristig werden daher keine direkten Änderungen bei Preisen oder Handelsregeln erwartet; mittel- bis langfristig sendet der Vorstoß jedoch ein Signal für strengere Vorgaben bei politischen Kontrakten.
Der Senat hatte im April bereits beschlossen, dass Senatoren und ihre Mitarbeiter nicht mehr auf Prognosemärkten handeln dürfen. Dieser Schritt erfasste jedoch keine nicht amtierenden Senatskandidaten. Im Repräsentantenhaus wurden zwar ähnliche Verbotsvorschläge eingebracht, eine entsprechende parallele Regelung gibt es bislang aber nicht.
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